Vergangenheit als Ausgangspunkt

Die Beteiligten müssen erläutern können, was geschehen ist und warum es für sie bedeutsam ist. Unterschiedliche Wahrnehmungen werden sichtbar gemacht, ohne vorschnell eine einzige verbindliche Geschichte festzulegen.

Zukunftsorientierung bedeutet nicht, erlittene Nachteile oder rechtliche Fragen auszublenden. Sie fragt zusätzlich, welche Regelung künftig benötigt wird.

Vom Wunsch zur Regelung

Was soll sich ändern? Wer kann welche Aufgabe übernehmen? Welche Ressourcen, Zustimmungen oder Termine sind nötig? Solche Fragen übersetzen allgemeine Erwartungen in überprüfbare Vereinbarungen.

Bei einer Beendigung der Zusammenarbeit kann die gemeinsame Zukunft auch in einer geordneten Trennung bestehen. Fortsetzung ist kein vorgegebenes Ergebnis.

Die Umsetzung mitdenken

Zuständigkeiten, Fristen, Informationswege und ein Umgang mit späteren Schwierigkeiten sollten besprochen werden. Was messbar ist, kann konkret beschrieben werden; was offen bleibt, wird benannt.

Eine Vereinbarung kann einen Überprüfungstermin vorsehen. Ob und wie eine weitere Begleitung stattfindet, wird gesondert vereinbart.