Wer gehört an den Tisch?

Ein Konflikt zwischen zwei Personen kann Ursachen in organisatorischen Regeln, unklaren Zuständigkeiten oder widersprüchlichen Aufträgen haben. Eine tragfähige Bearbeitung benötigt dann die passenden Entscheidungsbefugnisse und gegebenenfalls weitere Beteiligte.

Wer den Auftrag oder die Kosten übernimmt, ist nicht automatisch mit allen Konfliktparteien identisch. Vor Beginn wird geklärt, wer teilnimmt, wer entscheidet und welche Informationen der Auftraggeber erhalten darf. Dritte werden nur mit Zustimmung aller Parteien einbezogen.

Weitere wirtschaftliche und öffentliche Kontexte

Auch bei wirtschaftlichen Streitfragen zwischen Vertragspartnern kann geprüft werden, ob eine gemeinsame Regelung möglich ist. Interessen, rechtliche Positionen und die Befugnisse von Vertreter:innen sind dabei getrennt zu betrachten.

Bei Konflikten mit Behörden und in öffentlichen Organisationen bleiben gesetzliche Bindungen, Zuständigkeiten und Rechte Dritter bestehen. Nicht jede öffentlich-rechtliche Entscheidung ist verhandelbar. Der konkrete Regelungsspielraum muss vorab geklärt werden.

Andere Anwendungsfelder bespreche ich auf Anfrage. Eine Zuordnung zu einem Themenbereich allein begründet noch keine Eignung für Mediation.