Unterschiedliche Perspektiven auf Kommunikation

Meine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolvierte ich bei der Steinbeis Stiftung in Stuttgart. Meine juristische Ausbildung umfasst das erste und zweite Staatsexamen nach dem Studium an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Seit 1999 arbeite ich als Coach, Trainer und Dozent. Erfahrung als Führungskraft und Projektmanager ergänzt meinen Blick auf die Bedingungen von Zusammenarbeit. Als Fachjournalist, Sprecher und Moderator habe ich mich auch in anderen beruflichen Zusammenhängen intensiv mit Kommunikation befasst.

Weitere Angaben zu meinem beruflichen Weg finden Sie bei Communicationline ↗.

Eigene Lösungen innerhalb der Vertragsfreiheit

In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit. Wenn alle Beteiligten mit der gemeinsamen Lösung einverstanden sind, können Sie vieles selbst regeln. Eine solche Vereinbarung kann Ihrem konkreten Problem besser gerecht werden als eine allgemeine gesetzliche Regelung, bei der der Gesetzgeber Ihre besondere Situation womöglich anders oder gar nicht vor Augen hatte.

Vertragsfreiheit bedeutet Gestaltungsfreiheit innerhalb rechtlicher Grenzen. Zwingende Vorschriften, gesetzliche Verbote, die Grenzen der Sittenwidrigkeit und Rechte Dritter bleiben bestehen. Auch notwendige Formen und Vertretungsbefugnisse müssen beachtet werden. Die Zustimmung aller Beteiligten allein macht eine Vereinbarung deshalb noch nicht rechtlich wirksam.

Meine Arbeitsweise

Ich arbeite mit den konkreten Themen und Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten. Der Ablauf dient der Orientierung, wird aber nicht unabhängig von der Situation schematisch durchgeführt.

Fachliche Kenntnisse helfen, Fragen gezielt zu stellen und Sachzusammenhänge zu verstehen. Sie dürfen die eigenverantwortliche Entscheidung der Parteien nicht ersetzen. Ein Ergebnis wird nicht vorgegeben.

Mediation und anwaltliche Tätigkeit unterscheiden

Meine juristischen Kenntnisse gehören zu meinem Hintergrund. Im Mediationsverfahren bin ich allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und übernehme keine parteiliche Vertretung in derselben Sache.

Vor Beginn prüfe ich Unabhängigkeit, Neutralität und etwaige Vorbefassung. Werden parteiliche rechtliche Bewertungen benötigt, können unabhängige Berater:innen hinzugezogen werden. § 3 MediationsG ↗