Machtunterschiede erkennen

Hierarchische Stellung, Informationsvorsprünge, Sprache, Verhandlungserfahrung oder wirtschaftliche Abhängigkeit können den Verlauf beeinflussen. Die Beteiligten müssen ihre Sicht in angemessener Weise einbringen können.

Die Bestandsaufnahme erfasst daher nicht nur das Thema, sondern auch die Bedingungen, unter denen darüber verhandelt wird.

Den Rahmen anpassen

Klare Gesprächsregeln, ausreichend Zeit, zugängliche Informationen und die Möglichkeit zusätzlicher Beratung können die Beteiligung verbessern. Gegebenenfalls werden Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse geklärt.

Der gesetzliche Maßstab ist eine angemessene und faire Einbindung aller Parteien: § 2 MediationsG ↗. Daraus folgt keine Garantie eines als gerecht empfundenen Ergebnisses.

Grenzen anerkennen

Lässt sich Einschüchterung oder eine fehlende Entscheidungsfreiheit nicht hinreichend bearbeiten, kann Mediation ungeeignet sein. Dann ist die Fortsetzung nicht allein deshalb sinnvoll, weil schon Zeit investiert wurde.

Ein vereinbartes Ergebnis darf nicht mit einem fair zustande gekommenen Ergebnis gleichgesetzt werden. Die Bedingungen der Zustimmung müssen mitbetrachtet werden.

Rechtlicher Bezug: § 2 MediationsG ↗