Eine informierte Entscheidung
Vor Beginn werden Ziel, Ablauf, Kosten, Rollen und mögliche Alternativen erläutert. Die Beteiligten müssen verstehen, worauf sie sich einlassen und was eine Mediation leisten kann.
In Unternehmen kann die Teilnahme von Vorgesetzten angeregt werden. Das allein sagt noch nichts darüber aus, ob eine Person tatsächlich frei entscheiden kann. Hierarchischer Druck, drohende Nachteile und tatsächliche Handlungsspielräume müssen geprüft werden.
Das Verfahren beenden können
Jede Partei kann die Mediation jederzeit beenden. Auch ich kann das Verfahren beenden, wenn eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung nicht zu erwarten ist. Das sieht § 2 MediationsG ↗ vor.
Ein Abbruch bedeutet nicht automatisch, dass eine Partei unkooperativ handelt. Er kann eine sachgerechte Entscheidung sein, wenn das Verfahren oder die Rahmenbedingungen nicht passen.
Keine Zustimmung erzwingen
Die Bereitschaft zur Teilnahme verpflichtet nicht dazu, ein bestimmtes Ergebnis anzunehmen. Eine Vereinbarung wird erst dann tragfähig, wenn die Beteiligten Inhalt und Folgen verstehen und ihr zustimmen können.
Wirtschaftlicher oder zeitlicher Druck verschwindet durch Mediation nicht. Er muss erkennbar werden, damit er die Entscheidung nicht verdeckt bestimmt.
Rechtlicher Bezug: § 2 MediationsG ↗